primärer Explosionsschutz - sekundärer Explosionsschutz - Grundlagen

   
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Die nachstehende Ausführung soll lediglich eine kurze Erklärung der Thematik darstellen und geht auf keine technischen Details ein.

Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Luftsauerstoff. Derartige explosionsfähige Atmosphären treten in vielen unterschiedlichen Gewerbe- und Industriebetrieben auf, wobei nachstehend einige beispielhaft aufgezählt werden.
  • Lackerzeugung, Lackverarbeitung
  • Tischler, Zimmerer
  • Bäcker, Mühlen
  • Metallverarbeitung
  • chemische- und petrochemische Betriebe
  • Tankstellen
  • Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas
  • Bergbau
Tritt in einer explosionsfähigen Atmosphäre eine Zündquelle auf, so kommt es zur Explosion, die zu schwerwiegenden Schäden an Personen und/oder Anlagen führen kann. Es gibt eine Vielzahl an Zündquellen von denen viele eine selbstverständliche Erscheinung des täglichen Lebens darstellen, einige davon nachstehend aufgezählt.
  • Flammen und glühende Teile
  • elektrische Funken (wie sie z.B. auch in Lichtschaltern auftreten)
  • elektrostatische Aufladung bei Trennvorgängen (wie z.B. Be- und Entladen von Flüssigkeiten oder pulverförmigen Stoffen)
  • mechanisch erzeugte Funken (wie z.B. bei Schlag- und Schleifvorgängen)
  • Schweißfunken
  • heiße Oberflächen (wie z.B. elektrische Geräte im Fehlerfall, heißlaufende Lager oder ein heißer Auspuff)
  • chemische Reaktionen
  • Blitzschlag
  • Ultraschall
  • unterschiedliche Arten von Strahlung (wie z.B. elektromagnetische, radioaktive, radiologische oder ionisierende Strahlung)
  • Zigaretten
Es ist immer besser die Gefahr einer Explosion zu vermeiden als vor einer Explosion zu schützen. Die Maßnahmen um eine explosionsfähige Atmosphäre zu vermeiden werden als primärer Explosionsschutz bezeichnet und sind natürlich vordringlich durchzuführen. Der primäre Explosionsschutz kann z.B. erfolgen durch
  • Vermeidung brennbarer Stoffe durch Ersatztechnologien
  • Inertisierung (Herabsetzung der oxidativen Anteile in der jeweiligen Atmosphäre) durch Zugabe von Stickstoff, Kohlendioxid oder Wasserdampf
  • Begrenzung der Konzentration
  • natürliche oder technische Lüftung
Ist eine Explosionsgefahr nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten des primären Explosionsschutzes nicht oder nur unvollständig auszuschließen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Zündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Diese Zündschutzmaßnahmen nennt man sekundärer Explosionsschutz und dieser umfasst auch alle elektrischen Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche.

Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre in sechs Zonen eingeteilt. Die elektrischen Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche werden je nach ihrem Einsatzbereich und den jeweiligen spezifischen Anforderungen in Kategorien, Explosionsgruppen, Temperaturklassen und der Art ihres Schutzes in Zündschutzarten eingeteilt. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich betonen, dass eine ledigliche Kenntnis der Zoneneinteilung zur Auswahl von Betriebsmitteln nicht ausreicht.

Für alle Betriebe, in denen explosionsfähige Atmosphäre in gasförmiger Form oder als Staub auftritt, ist mit 01.08.2004 die Verordnung über explosionsfähige Atmosphäre (VEXAT) mit BGBl. II Nr. 309/2004 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde die Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.1999 (ATEX 137 bzw. 118a aus den römischen Verträgen) in Österreichisches Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, festzulegen.
Seit 01.08.2004 sind Arbeitgeber demnach verpflichtet, vor Betriebsaufnahme die spezifischen Gefahren, die von explosionsfähigen Atmosphären ausgehen können und die spezifischen Gefahren von explosionsgefährdeten Bereichen in Ihrer Gesamtheit zu ermitteln und zu beurteilen. Aufgrund dieser Evaluierung ist ein Explosionsschutzdokument mit umfangreichen Festlegungen zu erstellen. Für bereits bestehende Arbeitsstätten gilt die Verordnung seit 01.07.2006.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen über keine geeignete fachkundige Person zur Durchführung der Gefahrenanalyse verfügen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung bei der Auswahl eines Unternehmens oder einer akkreditierten Prüfstelle und stehen Ihnen für die Planung sowie Errichtung oder Umbau Ihrer explosionsgeschützten Elektroanlage zur Verfügung.


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